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Leitung und Überwachung


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FUCHS PETROLUB AG verfolgt mit Corporate Governance das Ziel, das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Konzerns zu fördern.

Führungs- und Kontrollstruktur des Unternehmens: Vorstand und Aufsichtsrat

Als Unternehmen mit Sitz in Mannheim unterliegt die FUCHS PETROLUB AG insbesondere den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist die zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat.

Der aus vier Mitgliedern bestehende Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt FUCHS PETROLUB AG bei Geschäften mit Dritten. Sein Handeln und seine Entscheidungen sind dabei am Unternehmensinteresse und an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Der Vorstand legt die Unternehmensziele fest, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, steuert und überwacht die Geschäftseinheiten und die Konzerngesellschaften. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements; er stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät diesen bei der Leitung des Unternehmens. Er setzt sich aus vier Mitgliedern der Anteilseigner, die von der Hauptversammlung gewählt werden, sowie zwei Mitgliedern, die von den Arbeitnehmern gewählt werden, zusammen.

Der Aufsichtsrat der FUCHS PETROLUB AG hat drei fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet:

Der Personalausschuss befasst sich mit Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder wie der Bestellung von Vorstandsmitgliedern und der Ausgestaltung von Vorstandsverträgen.

Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat mögliche Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Besetzung von Aufsichtsratsmandanten vor.

Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, den Rechnungslegungsprozess zu überwachen, die Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu überwachen, den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer zu erteilen, Prüfungsschwerpunkte zu bestimmen sowie die Honorarvereinbarung zu treffen, die Wirksamkeit des auf die Rechnungslegung bezogenen internen Kontrollsystems (IKS), des Risikomanagements, der internen Revision sowie der Maßnahmen der Compliance zu überwachen, sowie Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über diese Fragen vorzubereiten.

Rechte der Aktionäre

Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung wahr. Jede Aktie der FUCHS PETROLUB AG gewährt eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, so weit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Hauptversammlung wählt vier der Mitglieder des Aufsichtsrats und beschließt insbesondere über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns, Kapitalmaßnahmen, die Ermächtigung zum Aktienrückkauf sowie über Satzungsänderungen.


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