Die Hauptversammlung der FUCHS PETROLUB AG vom 2. Mai 2007 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 1. November 2008 eigene Stamm- und Vorzugsaktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben.
In Anbetracht der unverändert robusten Eigenkapitalausstattung sowie guten Geschäfts- und Cashflow-Entwicklung auch im ersten Quartal 2007 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, am 10. Mai 2007 mit dem Rückkauf eigener Aktien zu beginnen. Bis einschließlich 1. November 2008 wird die FUCHS PETROLUB AG bis zu 10 % des Grundkapitals, das heißt bis zu 1.296.900 Stamm- und bis zu 1.296.900 Vorzugsaktien, über die Börse erwerben. Dies entspricht beim aktuellen Aktienkurs einem Volumen von rund 170 Mio Euro.
Der Aktienrückkauf erfolgt jeweils unter Führung einer Bank, die ihre Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser trifft, soweit die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der Gesellschaft hinsichtlich Volumen und Gültigkeitsdauer der Order eingehalten werden. Dabei darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der FUCHS- Aktie im Xetra-Handel) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Die eigenen Aktien werden zum Zwecke der Einziehung erworben.
Die Gesellschaft darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zurückkaufen. Maßgeblich ist das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen im Monat vor der Veröffentlichung des Programms und gilt für die gesamte genehmigte Dauer des Programms.
Die Aktien sollen an der Frankfurter Wertpapierbörse, der Stuttgarter Wertpapierbörse sowie im Xetra-Handel erworben werden. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden.